WOTAN Recycling GmbH & Co.KG

Andienungspflicht

Die Andienungspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – in der Regel dem kommunalen oder städtischen Entsorgungsunternehmen – zu übergeben. Diese Regelung stellt sicher, dass Abfälle ordnungsgemäß, umweltgerecht und nach einheitlichen Standards entsorgt werden.

In Deutschland gilt die Andienungspflicht insbesondere für Abfälle zur Beseitigung aus privaten Haushalten und bestimmten Gewerbebetrieben. Das bedeutet: Diese Abfälle dürfen nicht eigenständig an private Entsorger übergeben oder eigenhändig entsorgt werden, sondern müssen über die kommunalen Sammel- und Entsorgungssysteme abgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel der Hausmüll oder Gefahrstoffe.

Für andere Abfallarten besteht keine generelle Andienungspflicht. Hier können auch private Entsorgungsunternehmen beauftragt werden, die eine flexible und professionelle Abfallentsorgung ermöglichen. Bernd Klebs berät Sie in Berlin und am Berliner Stadtrand auch bei Fragen zur Andienungspflicht.

Wichtig: Die genaue Ausgestaltung der Andienungspflicht variiert je nach Bundesland und Kommune. Wer z. B. bei einer Entrümpelung oder Renovierung Abfälle selbstständig über einen Containerdienst entsorgen möchte, sollte sich im Vorfeld darüber informieren, ob die Andienungspflicht greift.

Für folgende Abfallarten hat unser Containerdienst für Berlin und das Berliner Umland den passenden Container parat:

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