Sperrmüll
Abfallschlüssel: AVV 200307
Als Sperrmüll bezeichnet man sperrige Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten.
Wenn Sie Ihren Keller räumen oder umziehen, fällt oft Sperrmüll an. Und oftmals ist es weit mehr, als man ursprünglich gedacht hat. Lassen Sie sich von unserer Disposition beraten. Wir stellen gern einen Container, bestenfalls mit Deckel. Dann können Sie den Container mit einem eigenen Vorhängeschloss abschließen und unbefugtes Befüllen verhindern.
Der Farbeimer von der letzten Renovierung darf nicht in den Container. Ausgediente Leuchtstoffröhren auch nicht. Beachten Sie den Hinweis „Das darf rein“ und „Das darf nicht rein“.
Hinweis zum Befüllen
Das darf rein
- Möbel, Regale, Schränke
- Betten
- Matratzen
- Pappe und Papier
- Kunststoffe
- Teppiche
- Gardinenleisten
- Lampenschirme
- Aquarium
- Sperriges Spielzeug
- Kinderwagen
Das darf nicht rein
- Gefährliche Abfälle wie Dämmstoffe, Asbest, Teerpappe
- Flüssigkeiten aller Art
- Bauschutt
- Bauabfälle
- Elektrogeräte
- Leuchtstoffröhren
- Autoteile
Haben Sie Fragen zu unseren Sperrmüll – Containern?
Rufen Sie uns an! Die Klebs-Kundenhotline ist für Sie da.