Bauschutt
Abfallschlüssel: AVV 170107
Der Laie denkt bei Bauschutt sicher erst einmal an alle auf der Baustelle anfallenden Abfälle. Das ist aber nicht korrekt. Bauschutt entsteht bei Neubau, Sanierung und Abbruch und bezeichnet ausschließlich mineralische Stoffe, die einem Verwertungskreislauf zugeführt werden können. Zu Bauschutt zählen z. Bsp. Ziegelsteine, Mauerwerk, Sand, Kies und Keramik wie Wasch- und Toilettenbecken.
Vermeiden Sie bitte Vermischungen im Bauschutt-Container. Achten Sie auf den Hinweis „Das darf rein“ und „Das darf nicht rein“. Fremdstoffe wie z. Bsp. Tapeten, Folien, Rigips, Holz und Kunststoffe haben zur Folge, dass das Material sortiert werden muss und als Baumischabfall deklariert wird. Dadurch entstehen für Sie höhere Kosten.
Bestellen Sie einen Container mit Klappe. So können Sie den diesen bequem mit einer Schubkarre befahren. Bestellen Sie einen Container mit Deckel, können Sie den diesen mit ihrem Vorhängeschloss verschließen und unbefugtes Befüllen verhindern.
Hinweis zum Befüllen
Das darf rein
- Dachziegel
- Waschbecken, Toilettenbecken, Urinale
- Betonabbruch
- Putz
- Ziegelsteine
- Fliesen
- Mörtel- und Putzreste
Das darf nicht rein
- alle nicht-mineralischen Abfälle
- Gips und Gipskartonplatten
- Porenbeton
- Asbest
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