Gewerbeabfall sortierfähig
Abfallschlüssel: AVV 200301
Gewerbeabfall ist Abfall aus ausschließlich gewerblicher Herkunft, zum Beispiel aus Handwerk, Handel, Industrie oder Dienstleistungen.
Gemäß Gewerbeabfallverordnung sind Abfälle vom Erzeuger nach Materialart zu trennen. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, bestellen Sie einen Container für Gewerbeabfall.
Rufen Sie in unserer Disposition an und lassen sich beraten.
Hinweis zum Befüllen
Das darf rein
- Pappe, Papier, Kartonagen
- Verbundmaterialien
- Textilien
- Kunststoffabfälle
- Holz AI-AIII
- Metall
- Styroporabfälle
- Verpackungsabfälle
Das darf nicht rein
- Flüssige Abfälle
- Küchen- und Kantinenabfall
- Farben, Öle, Lacke
- Altreifen
- Mineralwolle
- Dachpappe
- Asbest
- Bauschutt
- Krankenhausabfälle
- Windeln
- Batterien
Hinweis für Privatpersonen
Für die Entsorgung von Hausmüll besteht für Privatpersonen bzw. private Haushalte eine Überlassungspflicht nach § 13 KrW-/AbfG. Für diese Abfallart sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder deren Beauftragte zuständig.
Haben Sie Fragen zu unseren Gewerbeabfall – Containern?
Rufen Sie uns an! Die Klebs-Kundenhotline ist für Sie da.