Altholz
Abfallschlüssel: AVV 170201
Zu Altholz A1 bis A3 gehören unbehandeltes, also naturbelassendes Holz, z. Bsp. Holzpaletten, Verpackungsholz, Obstkisten genauso wie geleimtes, beschichtetes oder Holzschutzmittel-freies, gestrichenes Holz, z. Bsp. Spanplatten, Möbelholz oder Arbeitsplatten.
Hölzer aus dem Außenbereich sind hiervon ausgeschlossen (siehe behandeltes Holz AVV 170204).
Hinweis zum Befüllen
Das darf rein
- Paletten und Kisten aus Vollholz
- Innentüren
- Schalhölzer
- Spanplatten
- Möbelholz
Das darf nicht rein
- Alle unter A4 aufgelistete Hölzer
- Baustellenabfälle
- Bauschutt
- Gefährlicher Abfall wie Dämmstoffe, Asbest, Teerpappe
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