5,5 cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Container

5,5 cbm (Kubikmeter) Bauschutt - Container
5,5 cbm (Kubikmeter) Absetzcontainer
5,5 cbm (Kubikmeter) Bauschutt - Container

5,5 cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Container

Container mieten und Sperrmüll entsorgen komplett zum Endpreis für nur 438,52 €

Hier können Sie Ihren 5,5cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Container in Berlin zum günstigen Festpreis bei Ihrem Containerdienst Bernd Klebs aus Berlin direkt und unkompliziert bestellen. Bernd Klebs Container und Recycling GmbH & Co.KG, Sie bestellen Ihren Container bei unserem Containerdienst und Sie bekommen Ihren Container von unserem Containerdienst!

Hinweis zum Befüllen des 5,5cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Containers:

Sperrmüll, AVV 20 03 07

Das darf rein: Möbel und Einrichtungsgegenstände, sperriger Hausrat und Küchen, Betten, Regale, Schränke, Pappe/Papier, Kunststoffe, Altmetall,

Das darf nicht rein: gefährliche Abfälle, wie Dämmstoffe, Asbest, Teerpappen, Flüssigkeiten, Bauschutt, Bauabfälle, Elektrogeräte.

Hinweise zum 5,5cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Container

Unser Klebs 5,5er einfach zu beladen und sicher

Der Klebs 5,5er verfügt über eine Klappe*, so können Sie den Container bequem mit einer Schubkarre befahren. Da der Container auch über einen Deckel* verfügt, können Sie ihn abschließen und unbefugtes Befüllen verhindern.

Bei Klebs selbstverständlich “ohne Aufpreis”.

Haben Sie Fragen zu unserem 5,5cbm Gartenabfall – Container? Rufen Sie uns an! Die Klebs-Kundenhotline ist für Sie da.

Telefon: 030 391 54 76

Lieferzeiten: Wenn Sie den 5,5cbm (Kubikmeter) Sperrmüll – Container früh genug bestellen, liefern wir noch am gleichen Tag, auf jeden Fall aber am nächsten Werktag.

*: Nur nach Verfügbarkeit! Bitte bei der Bestellung erfragen!

Selbstverständlich liefern wir Ihnen auch andere Containergrößen – sprechen Sie uns an!

Hinweis zur Anlieferung und Abholung Ihres Containers und der Auswahl des Containerstandortes:

Wir liefern Ihren Container zum angegebenen Brutto-Festpreis. Bitte sorgen Sie sowohl bei der Anlieferung als auch bei der Abholung des von Ihnen bestellten Containers für ausreichenden Platz, damit unsere Mitarbeiter- /innen diesen zügig und ohne Komplikationen aufstellen oder abholen können. Unsere Fahrzeuge müssen ungehindert an den Container heranfahren können! Bitte achten Sie auch bei der Auswahl des Aufstellungsortes auf geeigneten Untergrund speziell bei der Aufstellung auf Grundstücken. Die Zufahrten und Abstellorte müssen zum gefahrlosen Befahren durch schwere LKW bis 32 Tonnen Gesamtgewicht und zum Auf- bzw. Absetzen der Befüllten Container geeignet sein.  Container dürfen nicht auf Bürgersteigen aufgestellt werden. Unsere Kraftfahrer-/innen dürfen nicht über Bürgersteige fahren!

Hinweis zur Sondernutzung des Berliner Straßenlandes für den Allgemeingebrauch:

gemäß § 11 Abs. 1 Berliner Straßengesetz ist jeder Gebrauch der öffentlichen Straßen, der über den Gemeingebrauch hinausgeht, eine Sondernutzung und bedarf unbeschadet sonstiger Vorschriften der Erlaubnis der Straßenbaubehörde.

Für Aufstellungen von Container im Rahmen von Baumaßnahmen stellen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung i.V.m. § 13 Berliner Straßengesetz aus. Die Nutzung des öffentlichen Straßenlandes außerhalb des Anliegergebrauchs ist sondernutzungsgebührenpflichtig.

Von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist die Nutzung von weniger als 10 m² Straßenland für weniger als zehn Kalendertage (so genannter Anliegergebrauch, dazu zählt der Bürgersteig nicht, diesen müssen Sie komplett selber beantragen). Sie können demnach einen Container mit einem Fassungsvermögen von bis zu 10 m³ ohne Genehmigung auf der Straße abstellen, wenn er für weniger als zehn Kalendertage dort abgestellt wird. Bitte beachten Sie, das beim Tausch von Containern die 10 Kalendertage nicht neu beginnen

Den Antrag für eine Straßenrechtliche Sondernutzung (explizit für Containeraufstellung) finden Sie unter folgendem Link. Sie bekommen sofort eine Bestätigung zugesendet

https://service.berlin.de/dienstleistung/325651/

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Nutzung des öffentlichen Straßenlandes ohne Erlaubnis des zuständigen Straßenlandes ohne Erlaubnis des zuständigen Fachbereichs Straßen- und Grünflächenverwaltung eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 11 Berliner Straßengesetz darstellt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000,00 € geahndet werden.

Preis: 438,52 €
 

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Bestellen Sie jetzt Ihren Container zum Komplettpreis inklusive Kosten für die Containermiete, den Transport sowie Entsorgungskosten.
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Telefon: 030 391 54 76
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